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Demenz: Autofahren bereits im Frühstadium thematisieren



Jede Demenz führt langfristig zum Verlust der Fahreignung. In der Regel schreitet eine Demenz aber langsam voran und verläuft sehr unterschiedlich. Für Ärzte und Angehörige ist es deshalb schwierig zu beurteilen, ab wann ein Demenzkranker nicht mehr sicher fährt. Bisher gibt es nur unzureichende Maßstäbe. In Deutschland sind - im Gegensatz zu mehreren europäischen Staaten - keine routinemäßigen Untersuchungen der Fahreignung im Alter üblich, stattdessen wird auf Eigenverantwortung gesetzt. Dies bedeutet aber nicht, dass jeder Autofahrer seine Fahreignung selbst beurteilen darf. Vielmehr muss er sich im Zweifelsfall von Fachleuten beraten lassen.

Kompetente Beratung in der Memory-Klinik

Spezielle Untersuchungen, die für die Beurteilung der Fahrtauglichkeit relevant sind, kann der Allgemeinmediziner nicht vornehmen. Es empfiehlt sich, sich zu Spezialsprechstunden, wie neurologische oder psychiatrische Fachambulanzen oder Gedächtnissprechstunden und Memory-Kliniken überweisen zu lassen. Die Ärzte und Psychologen dieser Spezialsprechstunden auch Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, und Aufmerksamkeit sowie Reaktionsfähigkeit prüfen.

Nicht immer ist ein Fahrverbot nötig, manchmal reicht eine Anpassung

Die Untersuchung mündet in eine klare Verhaltensempfehlung. Bei einer diagnostizierten Demenz wird die Empfehlung darauf abzielen, das Autofahren einzustellen. Abhängig vom individuellen Leistungs- und Persönlichkeitsprofil kann dies ein sofortiges Fahrverbot bedeuten, es ist aber auch über Anpassungsprozesse möglich. So kann der Psychologe raten, nur noch im bekannten Umfeld zu fahren und Hauptverkehrszeiten sowie nächtliche Fahrten zu meiden. In diesem Fall sind allerdings sehr häufige Verlaufsuntersuchungen notwendig.

Autofahren ist im späten Stadium der Demenz verboten

Der Arzt ist nicht verpflichtet, einen Patienten mit Demenz der Behörde zu melden. Er darf seine Schweigepflicht aber brechen, wenn er den begründeten Verdacht hat, dass der Patient andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Eine rechtsverbindliche Entscheidung über die Fahreignung darf nur die Fahrerlaubnisbehörde treffen. Fest steht allerdings: Autofahren ist im späten Stadium der Demenz verboten.

Es ist für Angehörige und Ärzte empfehlenswert, das Autofahren im frühen Stadium der Demenz zu thematisieren. In dieser Phase ist der Patient meistens noch bereit, sich mit Veränderungen und Verlusten auseinanderzusetzen.
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